**1A RHEINBLICK im HOCHPARTERRE**

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Exposé: **1A RHEINBLICK im HOCHPARTERRE**

PLZ /Ort:

78266 Büsingen am Hochrhein

Kaufpreis

169.900,00 €

Wohnfläche

39,00 m²

Zimmer

1

Flächen

Wohnfläche:

39,00 m²

Nutzfläche:

4,00 m²

Preise

Kaufpreis:

169.900,00 €

Hausgeld:

141,00 €

Vermittl.-Provision:

Käuferprovision 3,57%

Sonstiges

Ihre Objektnr.:

Angebot 786

Heizungsart:

Zentralheizung

Befeuerung:

Gas

Boden:

Fliesen

Bad:

Wanne

Küche:

Offene Küche

Zimmer:

1

Schlafzimmer:

1

Badezimmer:

1

Baujahr:

1970

Ferienobjekt:

1

Energiepass

Art:

Verbrauch

Gültig bis:

2034-10-20

E-Verbrauchskennw.:

89.00

EP inkl. Warmwasser:

ja

Wertklasse:

C

Baujahr:

2013

Jahrgang:

2014

Gebäudeart:

wohn

Ausstattung

Objektbeschreibung

**SUCHEN SIE NICHT LÄNGER, DENN HIER GIBT ES EIN FRISCH RENOVIERTES 1 ZIMMER - APARTMENT MIT RHEINBLICK**

Schauen Sie selbst und lassen Sie sich überzeugen! Diese gerade frisch renovierte 1 Zimmerwohnung mit ihrem sensationellen Rheinblick wartet auf Sie! Greifen Sie zu, denn so etwas gibt es nicht alle Tage!

Ihr Schnellkontakt zu uns lautet:

0049 172 - 21 62 407 für Deutschland und
0041 79 - 250 92 10 für die Schweiz

Lage

In unmittelbarer Nähe des Rheins und nur knappe 100 Meter von den ÖV -Anschlüssen nach Schaffhausen und Singen entfernt gelegen, bietet diese ansprechende und außergewöhnliche Rheinblickwohnung alles, was man sich nur wünschen kann.
Auch Zürich, Winterthur, Radolfzell und Konstanz sind nicht weit entfernt und bestens zu erreichen.

Ausstattung

Schick und hell, mit Südbalkon, kleiner Einbauküche und einem gepflegten Wannenbad, wartet dieses kleine Schmuckstück auf seinen neuen Besitzer.
Das Apartment ist äußerst gepflegt und mit einem, sich über die gesamte Balkonbreite erstreckenden Außenrollladen versehen. Die modernen Fensterelemente lassen reichlich Licht in die Wohnung und sorgen für diesen fantastischen Blick auf den Hochrhein, aber sehen Sie selbst!!

Einiges in Kürze:
SASAG Anschluss für TV und Internet in der Wohnung// Gepflegtes Wannenbad// Süße kleine Einbauküche// Schicke Bodenfliesen// XXL Südbalkon// Kellerabteil//...

Sonstige Angaben

Sie sind interessiert?
Prima, dann kommen Sie doch gern auf uns zu und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit uns.
Gern erhalten Sie dann auch alle weiteren Informationen zu diesem einmaligen Angebot.
Sprechen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie.





Wohnungen Büsingen am Hochrhein

Weitere Inserate zum mieten und kaufen finden sich unter Büsingen am Hochrhein. Der Link zu Immobilien zum mieten und kaufen dieses Bundeslandes findet man unter Baden-Württemberg.


Der Anbieter TD Immobilienconsulting Ansprechpartner Thomas Deppe, Junkerstraße, 64 in 78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein inserierte oben stehendes Objekt.


Synonyme zur Suche Büsingen am Hochrhein Wohnungen:

Büsingen am Hochrhein günstige Wohnung, Wohnungsanzeigen Büsingen am Hochrhein


Anbieter

Logo TD Immobilienconsulting

TD Immobilienconsulting

Thomas Deppe

Junkerstraße, 64

78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein

Telefax:

07734 - 9359520

Telefon:

Maklerwebsite:

www.immobilien-wunsch.com

Steuernummer:

18014/35186

Aufsichtsbehörde:

Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.03.2020 die IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, Tel. 07531 - 2862-0 Internet: www.konstanz.hik.de


Verbraucherinformation:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTD Unternehmensberatung & TD Immobilienconsulting. Junkerstraße 64, 78266 Büsingen am Hochrhein Gültig ab dem 23.12.2020 § 1 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte erstellt und nicht von uns auf seine Richtigkeit hin überprüft wurde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluss Ein Maklervertrag mit der Firma TD Immobilienconsulting oder deren Beauftragten/ Vertreter kommt den aktuellen Bestimmungen nach durch eine Vereinbarung in Textform (z.B. via SMS, E-Mail, schriftlichem Maklervertrag, Whatsapp, etc.) zustande. § 3 Weitergabe Verbot Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ausgeschriebenen Provision verpflichtet, insofern der Dritte das Geschäft auch ohne unsere Dienste abschließt. Des Weiteren behalten wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor. § 4 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl für die Käufer- (Mieter-), wie auch die Verkäuferseite (Vermieterseite) provisionspflichtig tätig zu werden. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber ist somit möglich. Auftraggeber und Kunde sind uns gegenüber gleichermaßen provisionspflichtig. (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 5 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes -Wertgutachten des Gerichtes - beschafft haben, statt freihändiger Kauf). Informations- und Objektdatenbeschaffungen von uns über Dritte beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch an den tatsächlichen Käufer und Verkäufer nicht. § 6 Provisionshöhe und Zahlung Grundsätzlich kommt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die seit dem 23.12.2020 geltende, paritätische Provisionsteilung (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656 c Abs. 1 BGB) zur Anwendung, insofern die Vertragsteile als Verbraucher handeln. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer und Verkäufer zu zahlende Maklerprovision dann jeweils 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.) Handelt der Käufer als gewerblicher Kunde, so gilt die paritätische Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht und kann abweichend hierzu ausgehandelt und vereinbart werden. Beim Verkauf von gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Zwei-, Drei-, und Mehrfamilienhäusern gilt die paritätische Provisionspflicht für den Käufer und Verkäufer ebenfalls nicht, hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien ebenfalls weiterhin frei verhandelt werden. Bei einem alleinigen Verkaufsauftrag durch einen Verkäufer ist eine reine Innenprovision möglich, der Provisionssatz beträgt hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Bei einem Suchauftrag durch einen Käuferkunden ist eine reine Innenprovision ebenfalls möglich, der Provisionssatz beträgt auch hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer reinen Maklertätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Bei Abschlüssen nach den aktuell gültigen Provisionsbestimmungen zur paritätischen Provisionsteilung, ist die Provision unmittelbar mit dem notariellen Vertragsabschluss fällig und verdient. Sie ist von den Vertragsparteien sofort bei Vertragsabschluss in jeweils voller Höhe an uns zu zahlen (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) Bei Vermietungen zahlt die fällige Provision allein der Auftraggeber, insofern nicht ein konkreter Suchauftrag eines Interessenten vorliegt. (Andere Regelungen gelten grundsätzlich nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 7 Provisionsteilungen Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderungen sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. § 8 Vorkenntnis Sollte dem Empfänger die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sein, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. § 9 Gerichtsstand/Haftung Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird. Haftungsmaßstab: Die TD Immobilienconsulting haftet bei eigenen Vertragsverletzungen, wie bei solchen von Vertretern oder Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt ausgeschlossen. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. § 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

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