**RHEINBLICK-Apartment MIT BADEPLATZ** Komplett SANIERT**

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Exposé: **RHEINBLICK-Apartment MIT BADEPLATZ** Komplett SANIERT**

PLZ /Ort:

78266 Büsingen am Hochrhein

Kaufpreis

255.000,00 €

Wohnfläche

48,00 m²

Zimmer

2

Flächen

Wohnfläche:

48,00 m²

Nutzfläche:

5,00 m²

Preise

Kaufpreis:

255.000,00 €

Hausgeld:

210,00 €

Vermittl.-Provision:

Käuferprovision 3,57% inkl. der gesetzl. MwSt.

Sonstiges

Ihre Objektnr.:

Angebot 789

Heizungsart:

Fernheizung

Boden:

Fliesen

Ausblick:

See

Bad:

Dusche

Küche:

Offene Küche

Zimmer:

2

Badezimmer:

1

Baujahr:

1970

nur Nichtraucher:

1

Ferienobjekt:

1

Energiepass

Art:

Bedarf

Gültig bis:

2028-09-27

Endenergiebedarf:

86.00

Wertklasse:

C

Baujahr:

2012

Jahrgang:

2014

Gebäudeart:

wohn

Ausstattung

Immobilien Ausstattungklimatisiert

Immobilien AusstattungGartennutzung

Objektbeschreibung

**DAS ANGEBOT** ETW, SANIERT MIT RHEINBLICK UND BADEPLATZ**

Greifen Sie zu, denn hier gibt es ein außergewöhnliches, topp saniertes Apartment, mit atemberaubenden Rheinblick UND einem eigenen, PRIVATEN BADEPLATZ, direkt vor der Tür.

Zudem wurde diese gut 48 m² große Terrassenwohnung in den Jahren 2021/2022 komplett saniert, aber schauen Sie doch selbst, Sie werden begeistert sein!

Interesse?? Nur zu, wir freuen uns auf Sie!!
Ihr Schnellkontakt zu uns lautet: +49 172 - 216 24 07 für Anrufe aus Deutschland und +041 79 250 92 10 für Kontakte aus der Schweiz.

Im Kaufpreis integriert wäre natürlich die nahezu fabrikneue Einbauküche mit sämtlichen Markengeräten.

Lage

Direkt am Rhein und mit der Ausrichtung nach Süden gelegen, besticht dieses Apartment durch seine 1A Lage, sowie die neue Komplettausstattung nach der Vollsanierung im Jahre 2021/22.
Das kleine Zentrum Büsingens mit seinem Bürgerhaus, der Postfiliale, der Sparkasse, einer Heilpraktikerpraxis, mehreren Restaurants, einem beliebten und direkt am Rhein gelegenen Hotel, den kleinen Einkaufsmöglichkeiten für die Dinge des täglichen Bedarfs, den Bushaltestellen Richtung Schaffhausen, Gottmadingen und Gailingen sowie dem nahe gelegenen Anleger für die Rheinschifffahrt und dem Rheinschwimmbad, befinden sich in kürzester Entfernung.
Ein toller Standort also für Menschen, die trotz der tollen Lage am Wasser nicht auf eine gute Infrastruktur verzichten möchten.

Ausstattung

Nahezu fabrikneue, komplette Einbauküche mit allen erdenklichen Marken -Elektrogeräten/ neu erstelltes, modernes Bad mit Echtglasdusche und hochwertigen Badmöbeln, sowie einer Echtglasschiebetür/ neuwertige Fußböden/ Gegensprechanlage/ Südbalkon/ Keller/ PKW STELLPLATZ/ neue Fensterelemente mit Fliegengittern, Rollos und Außenrollläden - Außenstoren elektrisch/ Neuwertige Sicherheitseingangstür/ SASAG Anschluss für TV und Internet/ Miteigentumsanteil am eigenen Badeplatz auf dem Grundstück vor dem Haus/ Grillstelle am Badeplatz...
Das Haus wurde kürzlich bereits mit neuen Hauseingangstüren und Briefkastenanlagen ausgestattet, die Fahrradkeller wurden gestrichen, die sichtbaren Abwasserleitungen saniert und auch die Garagenbeleuchtungen erneuert.

Sonstige Angaben

Zu den erfolgten Sanierungsmaßnahmen:
Alles kernsaniert außer der Rohre in den Wänden und nicht allen Stromleitungen. Neue Bodenbeläge innen und außen, überall Innenputz, Latexfarbe, elektrische Fliegengitter, Rollos und Außenstore, Balkon gestrichen und lackiert, neue Wohnungstür (Sicherheitstür), neue Glasschiebetür im Bad, Keller gestrichen und versiegelt + neue Beleuchtung. Verbaut wurde im Wohnbereich eine elektrische Fußbodenheizung, zusätzlich dazu wurden noch Infrarotheizungen installiert. Ablüfter im Bad. Bad komplett neu mit begehbarer Dusche + BD.





Wohnungen Büsingen am Hochrhein

Weitere Inserate zum mieten und kaufen finden sich unter Büsingen am Hochrhein. Der Link zu Immobilien zum mieten und kaufen dieses Bundeslandes findet man unter Baden-Württemberg.


Der Anbieter TD Immobilienconsulting Ansprechpartner Thomas Deppe, Junkerstraße, 64 in 78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein inserierte oben stehendes Objekt.


Synonyme zur Suche Büsingen am Hochrhein Wohnungen:

Büsingen am Hochrhein günstige Wohnung, Wohnungsanzeigen Büsingen am Hochrhein


Anbieter

Logo TD Immobilienconsulting

TD Immobilienconsulting

Thomas Deppe

Junkerstraße, 64

78266 Baden-Württemberg - Büsingen am Hochrhein

Telefax:

07734 - 9359520

Telefon:

Maklerwebsite:

www.immobilien-wunsch.com

Steuernummer:

18014/35186

Aufsichtsbehörde:

Erlaubnis nach §34c der Gewerbeordnung ist seit dem 01.03.2020 die IHK Hochrhein-Bodensee, Reichenaustraße 21, 78467 Konstanz, Tel. 07531 - 2862-0 Internet: www.konstanz.hik.de


Verbraucherinformation:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der UTD Unternehmensberatung & TD Immobilienconsulting. Junkerstraße 64, 78266 Büsingen am Hochrhein Gültig ab dem 23.12.2020 § 1 Eigentümerangaben Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte erstellt und nicht von uns auf seine Richtigkeit hin überprüft wurde. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, diese Angaben auf Ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit können wir daher nicht übernehmen. Irrtum und Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. § 2 Vertragsabschluss Ein Maklervertrag mit der Firma TD Immobilienconsulting oder deren Beauftragten/ Vertreter kommt den aktuellen Bestimmungen nach durch eine Vereinbarung in Textform (z.B. via SMS, E-Mail, schriftlichem Maklervertrag, Whatsapp, etc.) zustande. § 3 Weitergabe Verbot Unsere Angebote sind ausschließlich für den Angebotsempfänger bestimmt und absolut vertraulich zu behandeln. Bei einer Weitergabe an Dritte ohne unsere schriftliche Zustimmung ist der Angebotsempfänger zur Zahlung der ausgeschriebenen Provision verpflichtet, insofern der Dritte das Geschäft auch ohne unsere Dienste abschließt. Des Weiteren behalten wir uns weitergehende Schadensersatzansprüche vor. § 4 Doppeltätigkeit Wir sind berechtigt, sowohl für die Käufer- (Mieter-), wie auch die Verkäuferseite (Vermieterseite) provisionspflichtig tätig zu werden. Eine wirtschaftliche Verflechtung mit dem Auftraggeber ist somit möglich. Auftraggeber und Kunde sind uns gegenüber gleichermaßen provisionspflichtig. (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 5 Provisionsanspruch Der Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäftes ein anderes zustande kommt (z. B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung, sofern wir Unterlagen über die Bewertung des Objektes -Wertgutachten des Gerichtes - beschafft haben, statt freihändiger Kauf). Informations- und Objektdatenbeschaffungen von uns über Dritte beeinträchtigen unseren Provisionsanspruch an den tatsächlichen Käufer und Verkäufer nicht. § 6 Provisionshöhe und Zahlung Grundsätzlich kommt beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen die seit dem 23.12.2020 geltende, paritätische Provisionsteilung (50/50) zwischen Käufer und Verkäufer (§ 656 c Abs. 1 BGB) zur Anwendung, insofern die Vertragsteile als Verbraucher handeln. Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer und Verkäufer zu zahlende Maklerprovision dann jeweils 3,57 % (inkl. der gesetzl. MwSt.) Handelt der Käufer als gewerblicher Kunde, so gilt die paritätische Provisionsteilung zwischen Käufer und Verkäufer nicht und kann abweichend hierzu ausgehandelt und vereinbart werden. Beim Verkauf von gemischt genutzten Immobilien, Gewerbeimmobilien, Baugrundstücken, Zwei-, Drei-, und Mehrfamilienhäusern gilt die paritätische Provisionspflicht für den Käufer und Verkäufer ebenfalls nicht, hier kann die Provisionshöhe zwischen den Vertragsparteien ebenfalls weiterhin frei verhandelt werden. Bei einem alleinigen Verkaufsauftrag durch einen Verkäufer ist eine reine Innenprovision möglich, der Provisionssatz beträgt hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Bei einem Suchauftrag durch einen Käuferkunden ist eine reine Innenprovision ebenfalls möglich, der Provisionssatz beträgt auch hier 5,95% (inkl. der gesetzl. MwSt.) Die Provision ist verdient und fällig, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer reinen Maklertätigkeit ein Vertragsabschluss zustande gekommen ist. Bei Abschlüssen nach den aktuell gültigen Provisionsbestimmungen zur paritätischen Provisionsteilung, ist die Provision unmittelbar mit dem notariellen Vertragsabschluss fällig und verdient. Sie ist von den Vertragsparteien sofort bei Vertragsabschluss in jeweils voller Höhe an uns zu zahlen (Andere Regelungen gelten nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) Bei Vermietungen zahlt die fällige Provision allein der Auftraggeber, insofern nicht ein konkreter Suchauftrag eines Interessenten vorliegt. (Andere Regelungen gelten grundsätzlich nur bei Immobilienvermittlungen in der Schweiz) § 7 Provisionsteilungen Zurückbehaltungsrechte und Aufrechnungen gegenüber unserer Provisionsforderungen sind ausgeschlossen, soweit die anrechenbare Forderung nicht rechtskräftig festgestellt ist. § 8 Vorkenntnis Sollte dem Empfänger die von uns nachgewiesenen Objekte bereits bekannt sein, ist uns dies schriftlich und unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots mitzuteilen und auf Verlangen auch zu belegen. § 9 Gerichtsstand/Haftung Erfüllungsort/Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Es gilt deutsches Recht. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund auflösender Bedingung erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Fehlverhaltens unseres Auftraggebers rückgängig gemacht wird. Haftungsmaßstab: Die TD Immobilienconsulting haftet bei eigenen Vertragsverletzungen, wie bei solchen von Vertretern oder Erfüllungshilfen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bleibt ausgeschlossen. Mündliche Abreden bedürfen grundsätzlich der Schriftform. § 10 Salvatorische Klausel Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Die unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderläuft. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: https://ec.europa.eu/consumers/odr/

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